Als Fortsetzungsroman zum Teil 1, “Das Grab meines Vaters”.
Wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, sind eheliche und nichteheliche Kinder in der Erbfolge vorgesehen.
So passiert es, dass man überhaupt vom Tod seines Vaters erfährt.
Keine eingeschriebene Briefsendung, sondern ein hundsordinärer Brief, worin man vom Todesfall erfährt (nur Datum, sonst nix), eine Auflistung der Habseligkeiten und die Erben – eine sogenannte Verlassenschaftsanzeige.
Als Haupterbin wurde eine mir unbekannte Frau eingesetzt. Selbst Nachfrage bei meiner Mutter hinterließ ein Fragezeichen. Bei der Begehung der Wohnung stellte sich heraus, sie ist meine Cousine. Keine Ahnung wie ich zu einer Cousine komme. Wurde mir nie gesagt, wird schon so sein. Wobei als Universalerbe, kann man auch dem Tierschutzverein angehören.
Herabgesetzt auf die Hälfte des Pflichterbteiles, steht im Testament geschrieben, weil “zu keiner Zeit ein Eltern – Kind – Verhältnis zwischen dem Erblasser und der Tochter bestanden hat”.
Übrigens muss ein Testament, das nicht vor einem Rechtsanwalt oder einem Notar verfasst wurde von Zeugen eigenhändig unterschrieben/bestätigt werden. Ich konnte aber nirgendwo in einem Gesetzestext nachlesen, dass in gut lesbarer Handschrift auch der komplette Name der Zeugen stehen muss. So stehen da drei krakelige Unterschriften unterhalb einer noch krakeligeren Schrift meines Vaters, die im Prinzip ein und dieselbe Person sein könnten.
Hat er mir noch etwas ausgewischt mein Vater. Dass er sich nie um mein Fortkommen kümmerte, weder in finanzieller noch in anderer unterstützender Weise hat er dabei vergessen. Ebenso, dass wir eine zeitlang als Familie zusammengelebt haben. Daher werde ich ihm posthum noch die Rechtslage erklären. Vielleicht kann ich dann am Grab mit ihm sprechen.
Cliffhanger -_-
Aber das ist nicht alles – es hat sich noch etwas aufgetan zur angeblichen Cousine. Letztere hat sich übrigens seit unserem letzten Zusammentreffen Anfang Februar nicht gemeldet. Auch so ein Sache … Aber sie wollte über den Gerichtsweg das Erbe geklärt wissen, somit werden wir uns in irgendeiner Weise wieder sehen. Sie meinte abschließend, “wir werden dann wenn alles vorbei ist schön essen gehen, immerhin sind wir verwandt”. Gut, dass wir die Verwandtschaft per Essen besiegeln. Stellt sich die Frage: Wer zahlt?








