Gestern habe ich einen ganzen Tag Medienrecht genossen.
Ich tu mir bei juristischem Zeugs unheimlich schwer. Weil auch Juristen so elends umständlich sind. Die sind so langatmig in ihren Ausführungen, das habe ich schon drei Mal verstanden und er erklärt noch immer jede Kleinigkeit, was sein könnte wenn. Für diese Ausführlichkeit habe ich dann Verständnis, wenn man in einem laufenden Verfahren ist. Dann muss detailgenau alles betrachtet werden, um sich möglichst schadlos halten zu können. Wenn es aber darum geht, was ich darf, was nicht und was unabdingbar verpflichtend ist, dann kann ich das zack-zack-zack sagen, andiskutieren und z-u-e-i-n-e-m-E-n-d-e-k-o-m-m-e-n-A-m-e-n!
Da biete ich an, diese Informationen gebündelt weiterzugeben. Anscheinend gibt es bereits auch in Österreich Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisieren, Übertretungen auszukundschaften und anzuklagen.
In der Kürze liegt die Ente:
Da unter anderem auch WeBlogs zur Sprache kamen und erklärte wurde, wie da das Medienrecht angewandt wird, möchte ich dies gerne weitergeben.
Leute ich sag’s euch: Macht lieber einen Katzenblog, als sich über irgendetwas zu alterieren, oder dezidiert seine Meinung zu äußern. Man kann damit in die Bretouille kommen.
Warum?
Egal, wo der Weblog gehostet wird, ist der Blogbetreiber der Medieninhaber und somit voll haftbar für alle Inhalte. Es kommt sogar so weit, dass der Blogbetreiber auch für die veröffentlichten Kommentare haftbar gemacht werden kann.
Und weil ein Blogbetreiber auch Medieninhaber ist, unterliegt er laut Mediengesetz der Impressums- und Offenlegungspflicht, sowie dem E-Commerce-Gesetz.
Es fängt einmal so an, dass jeder (Privat)Blog ein Impressum braucht. Gut, das wissen die meisten von uns und übersehen es „unabsichtlich“ (so wie ich). Das Impressum muss den vollen Namen des Blogbesitzers beinhalten (keinen Nick), den Wohnsitz (Ort) und eine Email-Adresse zur Kontaktaufnahme. Lieber ein unvollständiges Impressum als gar keines. Wird der Blog rein privat genutzt, dann hat es sich mit diesen Angaben. Ein fehlendes Impressum kann zu einer Verwaltungsstrafe von 2.180,- führen.
Liegt die Nutzung im kommerziellen Bereich (Werbebanner mit Einkünften, Verlinkung zu amazon, Verkauf oder Werbung für Dienstleistungen, etc.) dann muss das Impressum erweitert betrachtet werden, weil der Blog dann dem e-commerce Gesetz unterliegt.
Dafür sind laut §5 ECG folgende Pflichtangaben zu leisten:
- seinen Namen oder seine Firma;
- die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
- Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
- sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
- soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
- bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den – -Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
- sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Und wofür haben wir eine EU? Weil das Medienrecht zum Beispiel in Deutschland ein anderes ist als hier. Daher gelten diese Infos nur für österr. Blogger.